Beweiswert
Was ein Beleg beweist
- Das Dokument existierte, Byte für Byte identisch, spätestens am Tag des Belegs.
- Bei einem Link: Diese Datei wurde in diesem Moment unter dieser Adresse ausgeliefert.
- Jeden Tag wird das Datum in Bitcoin verankert und seit dem 13.10.2026 von einem Anbieter der europäischen Vertrauensliste (eIDAS) mit einem Zeitstempel versehen.
Was er nicht beweist
- Wer der Urheber des Dokuments ist.
- Dass sein Inhalt richtig ist.
- Dass es nicht schon früher existiert hat.
- Das Aussehen einer Seite am Bildschirm: Nur die gelesene Datei wird datiert.
Rechtstexte
- § 286 ZPO: Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr zu erachten ist.
- eIDAS-Verordnung, Artikel 41: Einem elektronischen Zeitstempel darf die Beweiskraft nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er in elektronischer Form vorliegt.
Wenn diese Website verschwindet
Das Dokument und sein Beleg genügen: Die Formeln sind öffentlich (Dokumentation). Kopien des Registers:
node scripts/verifier.mjs <document> und ots verify <tour>.racine.ots